Bei einer Parkdauer von 1 Std. bis 10 Tagen sind Sie Kurzzeitparker.
Nutzen Sie unser Tagesticket von 1,– € / Tag.
Bei einer längeren Parkdauer empfehlen wir die Monatskarte für 10,- € bzw. Jahreskarte für 80,- €
So funktioniert's
Abstellen
- Stellen Sie Ihr Fahrrad mit dem Vorderrad in die Mitte der schwarzen Bodenplatte.
- Drücken Sie beim Automaten den grünen Knopf „Tageskarte“ und entnehmen Sie das Ticket. Ticket nicht verlieren!
- Schieben Sie Ihr Fahrrad durch das sich öffnende Tor. Gehen Sie selbst durch das Drehkreuz.
- Stellen Sie Ihr Fahrrad auf einen freien Stellplatz.
- Verlassen Sie die Radstation durch das Drehkreuz.
Abholen
- Führen Sie Ihr Ticket beim Kassenautomaten in den Kartenleser „Tagesticket bezahlen“ und entnehmen Sie das Ticket nach dem Sie den angezeigten Betrag bezahlt haben.
- Gehen Sie zum Drehkreuz und führen Sie das Ticket in den Automaten „Zugang Fußgänger“ – die Drehtür wird entriegelt. Entnehmen Sie Ihr Fahrrad aus dem Stellplatz und schieben Sie das Fahrrad zum Tor.
- Stellen Sie Ihr Fahrrad wieder mit dem Vorderrad in die Mitte der Bodenplatte. Führen Sie das Ticket „Tageskarte“ in den Automaten.
- Verlassen Sie die Radstation wieder durch das Drehkreuz und schieben parallel das Fahrrad durch das sich öffnende Tor.
Einstellbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Einstellung von Fahrrädern
I. Vertragsform, Haftung
1. Mit Annahme des Einstellscheines (Parkticket) kommt ein Mietvertrag über einen Fahrrad-Einstellplatz zustande. Gleichzeitig werden als Bestandteil des abgeschlossenen Mietvertrages anerkannt:
- die ausgehängten Einstellbedingungen
- die ausgehängte Preisliste
- die ausgehängte Parkhausordnung
2. Weder Bewachung noch Verwahrung des eingestellten Fahrrades sind Gegenstand des Vertrages. Der Vermieter übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen verursacht worden sind. Die Benutzung der Radstation erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
Auch in Fällen der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Einstellplätzen gelten die Ziffern I, 2 – 4 für die Haftung. Außerdem gilt der übrige Vertragsinhalt sinngemäß.
3. Der Vermieter haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet werden. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Angestellten oder Beauftragten. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Mieter ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
4. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen gegenüber dem Vermieter oder gegenüber Dritten verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, die angerichteten Schäden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Alle Erklärungen seiner Angestellten oder Beauftragten, soweit sie die Inbetriebhaltung des Fahrrades betreffen, erkennt der Mieter als für ihn verbindlich an.
Außerdem haftet der Mieter für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigung der Radstation.
II. Parkplatzmietpreise, Parkdauer / Einstelldauer
1. Der Mietpreis ist in der aushängenden Parkpreisliste ersichtlich. Er stellt das Entgelt für die Überlassung eines Fahrrad-Einstellplatzes dar.
2. Bei Verlust des Einstellscheines beträgt der Mietpreis mindestens den in der Preisliste angegebenen Betrag zuzüglich Parkentgelt. Eine Rückvergütung des Mietpreises bei Wiederauffindung des Einstellscheines ist nur innerhalb 5 Werktagen möglich.
3. Das Fahrrad kann nur während der durch Aushang bekannt gegebenen Öffnungszeiten der Radstation abgeholt werden.
4. Die Ausfahrt ist nur nach Zahlung des Parkentgeltes und nur dann gestattet, wenn der Einstellschein (das Parkticket) in den Ticketnehmer an der Ausfahrt eingegeben ist. Über die Höhe der bezahlten Miete erhält der Mieter unmittelbar nach dem Bezahlvorgang auf Wunsch eine Quittung.
Die Nutzung einer EC- oder Kreditkarte ermächtigt die FKB, das Parkentgelt unmittelbar bei dem kartenausstellenden Institut einzuziehen. Wird gleich aus welchem Grunde eine Gutschrift nicht erteilt, ist die FKB ermächtigt, über den Kartenaussteller die vollständige Anschrift des Kunden abzufragen.
5. Will ein Mieter außerhalb der durch Aushang bekannt gegebenen Öffnungszeiten aus der Radstation ausfahren, sind außer dem Parkentgelt die Kosten zu ersetzen, die dem Vermieter hierdurch entstehen.
6. Wer die Radstation ohne Entrichtung des fälligen Parkentgelts mit seinem Fahrrad verlässt, hat eine Vertragsstrafe in Höhe von € 30,– in jedem einzelnen Fall zu zahlen. Die Geltendmachung darüber hinaus angefallener Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Wer es anderen Personen mit ihrem Fahrrad ermöglicht, die Radstation ohne Entrichtung deren fälligen Parkentgeltes zu verlassen, hat ebenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe von € 30,– in jedem einzelnen Fall zu zahlen. Die Geltendmachung darüber hinaus angefallener Schadensersatzansprüche bleibt ebenfalls ausdrücklich vorbehalten.
III. Einstellen und Abholen des Fahrrades
1. Der Mieter kann, sofern ihm der Vermieter oder dessen Mitarbeiter keinen bestimmten Abstellplatz zuweisen, unter den freien, nicht reservierten Plätzen einen Abstellplatz wählen.
2. Das abgestellte Fahrrad ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.
Freiburg, Juli 2014